Viertes Werkstattgespräch „Integrate into work: Für mehr Integration
Das vierte Werkstattgespräch der Politikwerkstatt Psychische Gesundheit am 17.03.2025 widmete sich der Integration psychisch erkrankter Menschen in Arbeit und in den Arbeitsmarkt. Die Teilnehmenden diskutierten in drei Arbeitsgruppen, wie es gelingen kann, die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit psychischen Erkrankungen langfristig zu sichern. Dabei nahmen sie auch in den Blick, wie Rehabilitationsträger und der betriebliche Arbeitsschutz in der Frage sinnvoll zusammenarbeiten können.
Nach einer kurzen Begrüßung durch die Moderatorin Clarissa Eickholt, führte Prof. Dr. Dörte Busch von der HWR Berlin mit einem Impulsvortrag in das Thema der Politikwerkstatt ein. Dabei betonte sie, wie zentral eine Verzahnung der Sozialsysteme mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist, um psychisch erkrankte Menschen langfristig im Arbeitsleben zu halten, bzw. sie beim Wiedereinstieg ins Erwerbsleben zu unterstützen. Ausschlaggebend für den Erfolg betrieblicher Maßnahmen sei außerdem eine zügige und gute Beratung, z. B. durch Verfahrenslots*innen und ein einfaches Verfahren, welches über eine Anlaufstelle für beide Seiten abgewickelt werden kann.
In drei Arbeitsgruppen setzten sich die Teilnehmenden mit der Frage auseinander, wie diese Verzahnung in die Praxis gebracht werden kann. Die Erkenntnisse sollen in zukünftige Weiterentwicklungen einfließen. Begleitet wurden die Arbeitsgruppen von Silvio Buchheim aus dem BMAS Referat IIIb4, Christoph Schröder aus dem BMAS Referat IIb4, Gabriele Riering von systemkonzept, Reto Schneider aus dem BMAS Referat IVb5, Jana May-Schmidt und Franziska Stiegler aus dem BMAS Referat IIIb4 sowie Prof. Dr. Dörte Busch.
Arbeitsgruppe 1 sprach über den Bedarf an „on the job“-Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Hürden und Lücken in den bestehenden Strukturen sowie Anknüpfungspunkte für ein neues, unbürokratisches Beratungsangebot. Ein solches Angebot wurde in der Arbeitsgruppe für sinnvoll erachtet, insbesondere wenn es auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten ist. Die Teilnehmenden hoben hervor, dass hierfür eine fundierte fachliche Kompetenz der Beratenden zentral sei, z. B. im Hinblick auf Krankheitsbilder, psychosoziale Belastungen, Möglichkeiten zur Arbeitsplatzgestaltung und Lösungsoptionen. Bei der Etablierung von On-the-job-Beratungsangeboten sollten keine neuen Strukturen geschaffen, sondern zunächst nach bestehenden, geeigneten Anknüpfungspunkten Ausschau gehalten werden.
Arbeitsgruppe 2 befasste sich mit dem Fallmanagement im Rehabilitationsprozess der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Teilnehmenden diskutierten dessen Notwendigkeit, welche Inhalte dafür wichtig sind und wie die Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren sinnvoll gestaltet werden kann. Es wurde betont, dass sich Betroffene im dem bestehenden, vielgliedrigen System mit verschiedenen Zuständigkeiten nur schwer zurechtfinden. Fallmanagement wurde als hilfreich bewertet, um Rehabilitationsbedarfe individuell zu ermitteln, Leistungen rechtskreisübergreifend zu koordinieren, Betroffene schneller mit Leistungen zu versorgen und den Prozess gemeinsam mit den Betroffenen zu evaluieren – mit der Möglichkeit, bei Bedarf nachzusteuern.
Arbeitsgruppe 3 diskutierte, inwiefern eine engere Verzahnung von Sozialsystemen und Arbeitsschutz zu einer erleichterten Wiedereingliederung psychisch erkrankter Menschen beitragen kann. Aus Sicht der Teilnehmenden stehen einer effektiven Zusammenarbeit jedoch verschiedenen Hürden entgegen – darunter fehlende Koordination, unklare Zuständigkeiten, Ressourcenengpässe und die prozesslastigen Strukturen des Arbeitsschutzes. Als Lösungsansätze wurden mehr Offenheit, ein Austausch auf Augenhöhe, betriebliche und individuelle Aufklärung, interdisziplinäre Unterstützung, eine verbesserte Qualifizierung beratender Akteure sowie eine gezielte Koordination zur Schließung von Betreuungslücken diskutiert.
Bleiben Sie mit uns in Verbindung
Jetzt für den Newsletter anmelden