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Zweites Werkstattgespräch „Stay at Work: Für die Förderung der Arbeitsfähigkeit“

Das zweite Werkstattgespräch der Politikwerkstatt Psychische Gesundheit am 30. September 2024 fokussierte Fragestellungen rund um die Förderung der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten. In vier Arbeitsgruppen widmeten sich die Teilnehmenden der Zielgruppe „noch arbeitsfähige Beschäftigte“ – also Personen, die noch arbeitsfähig sind, aber bereits erste Anzeichen einer möglichen Arbeitsunfähigkeit zeigen.

Nach einem inhaltlichen Impuls von Prof. Dr. Hans-Martin Hasselhorn (Universität Wuppertal) zu Stay at work und Prof. Dr. Thomas Rigotti (Universität Mainz) zum Job Crafting startete die Arbeitsphase. In vier Arbeitsgruppen wurde diskutiert, wie Präventionsangebote zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit zielgerichtet, effizient und abgestimmt an Betriebe und Beschäftigte herangetragen werden können. Begleitet wurden die Arbeitsgruppen von Dr. Anja Bestmann (Deutsche Rentenversicherung Bund), PD Dr. Eva Rothermund-Nassir (Universitätsklinikum Ulm), Stefanie Thees (Verband der Ersatzkassen e. V.) sowie von den beiden Impulsgebern.

Arbeitsgruppe 1 („Evidenz für menschenzentrierte Arbeitsgestaltung“) setzte sich aus arbeitswissenschaftlicher Perspektive mit der Frage auseinander, wie sich die Zielgruppe rechtzeitig im Betrieb erkennen lässt. Hier betonten die Teilnehmenden die Notwendigkeit einer einheitlichen Definition der Zielgruppe sowie die Rolle der Primärprävention. Zudem wurden konkrete Handlungshilfen und digitale Tools diskutiert.

In der zweiten Arbeitsgruppe stand die Frage im Zentrum: „Wie gelingt eine Synergie von Angebot und Arbeitswelt?“ Erörtert wurden Ansätze, um die Zielgruppe besser zu erreichen. Als relevant sahen die Teilnehmenden die Beurteilung der Arbeitsbedingungen / Gefährdungsbeurteilung an. Themen waren zudem die Zusammenarbeit und eine stärkere Vernetzung der unterschiedlichen Träger, um Präventionsangebote auf den Bedarf von Beschäftigten und Betrieben abzustimmen.

Arbeitsgruppe 3 diskutierte zur Frage, ob und wie individuelle Beratungsangebote als Präventionsangebote frühzeitig im betrieblichen Rahmen eingesetzt und finanziert werden können und welche Kriterien dafür vorauszusetzen sind. Am Beispiel eines Forschungsprojekts betrachteten die Teilnehmenden, wie es gelingen kann, individuelle Beratungsangebote mit verhältnispräventiven Maßnahmen zu verknüpfen, und diskutierten die dazu notwendigen Qualitätskriterien der Angebote und Ansprachekonzepte für kleine und mittlere Unternehmen.

Mit dem „Transfer von Strukturen und Angeboten“ beschäftigte sich Arbeitsgruppe 4. Themen waren die Gestaltung und Verknüpfung von Strukturen – trägerübergreifend, zwischen Betrieben und Institutionen. Gesammelt wurden Ansatzpunkte zu regulativen Aspekten der trägerübergreifenden Zusammenarbeit und konkrete Aktivitäten.