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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://www.arbeit-sicher-und-gesund.de veröffentlichten Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Das BMAS ist bemüht, die Website https://www.arbeit-sicher-und-gesund.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Diese Website wurde am 15.12.2025 relauncht. Ein BITV-Test ist für 2026 geplant.

Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.12.2025 erstellt.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.arbeit-sicher-und-gesund.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns Ihr Anliegen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) mitteilen.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Abteilung III Arbeitsrecht und Arbeitsschutz
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefon: 03018 527-0
E-Mail:

Wenn Sie uns eine De-Mail schicken wollen, können Sie diese an schicken. Mehr zu De-Mail finden Sie hier.

Barriere melden - In Leichter Sprache

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail:
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de