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Tipps für Hitzeschutz am Arbeitsplatz

Den Betrieben wird empfohlen, frühzeitig unter Beteiligung von Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebs-/Personalrat Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Hitze vorzubereiten und in einem betrieblichen Hitzeschutzplan festzulegen sowie Verantwortliche und Fristen für die Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmen. In unserem Merkblatt finden Sie die wichtigsten Hitzeschutztipps zum Download.

1. Sensibilisieren und informieren

Die Beschäftigten sollen rechtzeitig für das Thema Hitzebelastung am Arbeitsplatz sensibilisiert und im Rahmen der Unterweisung über Gefährdungen durch Hitze, geeignete Schutzmaßnahmen und hitzegerechtes Verhalten informiert werden.

2. Aufheizen der Arbeitsbereiche vermeiden

Eine Aufheizung der Arbeitsbereiche soll nach Möglichkeit verhindert werden, z. B. durch bauseitigen Sonnenschutz. Sonnenschutzvorrichtungen bieten zudem einen wirkungsvollen Blendschutz und schützen vor schädlicher UV-Strahlung. Sehr wirksam sind insbesondere außenliegende Jalousien. Innenliegende Rollos sollen aus hellem bzw. hochreflektierendem Material bestehen. Bei Arbeiten im Freien empfiehlt sich der Einsatz von Sonnensegeln oder mobilen Pergolen. Bauwagen und mobile Unterstände bieten Schatten für Abkühlpausen.

3. Effektiv lüften und Wärmequellen reduzieren

In Hitzeperioden ist zusätzlich für eine intensive Durchlüftung der Räume in den kühleren Nacht- oder Morgenstunden zu sorgen (am effektivsten durch Querlüftung = Öffnen gegenüberliegender Fenster bzw. Türen). Auch sollen Wärmequellen am Arbeitsplatz reduziert oder vermeiden werden, indem elektrische Geräte nur bei Bedarf in Betrieb genommen werden (z. B. Lampen, PC, Drucker, Scanner, Kopierer).

4. Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei hohen Raumtemperaturen umsetzen

Bei einer Überschreitung der Lufttemperatur von +26 °C sollen und bei einer Überschreitung der Lufttemperatur von +30 °C müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Diese sind beispielhaft in Tabelle 4 im Abschnitt 4.4 der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Raumtemperaturen“ (ASR A3.5) beschrieben. Sie dienen dazu, die Beanspruchung der Beschäftigten durch die Hitzebelastung zu reduzieren. Bei einer Überschreitung der Lufttemperatur von +35 °C können Arbeitsräume ohne Maßnahmen wie bei der Hitzearbeit nicht mehr genutzt werden. Das umfasst u. a. technische Maßnahmen zur Temperaturregulierung, und organisatorische Maßnahmen, wie Hitzepausen

5. Zusätzliche Maßnahmen für besonders betroffene Gruppen ergreifen

Etwaige Belastungen der Beschäftigten durch schwere körperliche Tätigkeiten oder das Tragen persönlicher Schutzausrüstung müssen bei der Maßnahmenfestlegung zusätzlich berücksichtigt werden, ebenso mögliche gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen von Beschäftigten. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber evtl. zusätzlich erforderliche Maßnahmen mit dem Betriebsarzt, der Betriebsärztin und/oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit abstimmen und umsetzen.

6. Arbeitszeit- und Pausenregelungen anpassen

Zur Reduzierung der Hitzebelastung sollen Arbeitszeit- und Pausenregelungen, soweit betrieblich möglich, angepasst werden. Hierzu haben sich z. B. folgende Maßnahmen bewährt:

  • Arbeitszeit auf kühlere Tageszeiten (Morgen- und Abendstunden) verlagern,
  • schwere körperliche Arbeit in besonders heißen Tageszeiten (von 12 bis 16 Uhr), vermeiden bzw. reduzieren,
  • ggf. regelmäßige Wechsel zu leichteren Tätigkeiten und Abkühlpausen von zehn Minuten in kühleren Bereichen vorsehen.

7. Körperbezogene Kühlung anwenden

Kurzfristige Kühlung können z. B. kühle Fußbäder, kühles Wasser auf Armen und Handgelenken sowie kühle Tücher und Umschläge auf die Hautoberflächen bringen.

8. Passende Kleidung tragen: Luftdurchlässigkeit und Sonnenschutz

Soweit möglich, luftige, lockere Kleidung aus Baumwolle oder Leinen tragen. Bei Tätigkeiten im Freien zusätzlich auf für den Sonnenschutz geeignete Kleidung achten, insbesondere auf Schulter- und Kopfbedeckung, etwa durch Nackenschutz an Helmen und UV-undurchlässige langärmelige Kleidung. Freibleibende Hautpartien mit geeignetem Sonnenschutz (mindestens LSF 30) schützen und eine Sonnenbrille mit UV-Filter tragen.

9. Auf ausreichende Flüssigkeitsaufnahme achten

Bei Hitze benötigt der Körper mehr Wasser, da er sich vor Wärmebelastungen durch Schwitzen schützt. Dementsprechend sind ausreichend Getränke bereitzustellen. Am besten eignen sich Wasser, verdünnte Saftschorlen, Kräuter- und Früchtetees oder Brühe. Wichtig ist, nicht zu kalt und nicht zu viel auf einmal zu trinken, dafür lieber öfter in kleinen Mengen. Nicht zu empfehlen sind Getränke mit hohem Koffeingehalt.

10. Die Ernährung den Temperaturen anpassen

Leichtverdauliche Mahlzeiten mit hohem Flüssigkeitsgehalt, wie z. B. Salate oder Kaltschalen, eignen sich besonders gut bei hohen Temperaturen. Obst eignet sich als Zwischenmahlzeit. Wenn möglich passen Mensen und Kantinen die Speisepläne in den heißen Monaten an. Damit bei Hitze mitgebrachte Speisen und Getränken nicht verderben, sollten Kühlschränke oder Kühlboxen zur Verfügung stehen.

Auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind hierzu weitere entsprechende Empfehlungen veröffentlicht.

Informieren Sie sich und Ihren Betrieb: Alle Tipps finden Sie auf einen Blick in unserem Merkblatt. Hier können Sie das Merkblatt zu Hitzeschutztipps herunterladen.

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