ASUG Förderaufruf 2026 - Körperlich stark belastete Berufsgruppen -
Aufruf aus der Förderrichtlinie
Sicherheit und Gesundheit im Wandel der Arbeitswelt vom 15. Oktober 2025
Auf Grundlage der Förderrichtinie "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt" vom 15. Oktober 2025 (Rahmenrichtlinie) veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den folgenden Förderaufruf „Gesunde Arbeit für körperlich stark belastete Berufsgruppen“.
1. Allgemeines
Die Gestaltung menschengerechter Arbeitsbedingungen gehört zu den elementaren Errungenschaften unserer Arbeitswelt. Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt haben auch mit Blick auf die steigende Notwendigkeit der Fachkräftesicherung an Bedeutung gewonnen und werden in einer sich wandelnden Arbeitswelt zunehmend relevanter. Auch angesichts der digitalen Transformation, der Dekarbonisierung, des demografischen Wandels und der Auswirkungen des Klimawandels muss die Gestaltung menschengerechter Arbeitsbedingungen kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die Komplexität und die Anforderungen an sichere und gesunde Arbeitsbedingungen nehmen aufgrund der genannten Mega-Trends zu. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind das Fundament für Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten sowie für Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe.
2. Förderziel, Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage
2.1. Förderziel und Förderzweck
Ziel der Förderung ist es, Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Gestaltung sicherer, gesunder und menschengerecht gestalteter Arbeitsbedingungen in der Transformation der Wirtschaft und Arbeitswelt zu befördern. Die Förderprojekte sollen innovative, praxisgerechte und konsensuale Lösungen für Beschäftigte und Unternehmen sowie betriebliche und überbetriebliche Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entwickeln.
2.2. Förderziel und Förderzweck
Zweck der Zuwendungen ist es, in innovativen Modellprojekten zukunftsfähige Lösungen, insbesondere im Bereich des gesetzlichen Arbeitsschutzes und der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vor dem Hintergrund des Wandels der Arbeit zu entwickeln. Die Modellprojekte sollen neue und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) tatsächlich realisierbare Potenziale zur Verbesserung sicherer, gesunder und menschengerechter Arbeitsbedingungen aufzeigen und damit deren Übertragung auf die betriebliche Praxis unterstützen.
2.2. Förderziel und Förderzweck
Rechtsgrundlage für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sind die Rahmenrichtlinie, die Verwaltungsvorschriften (VV) zu §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, ANBest-Gk, ANBest P Kosten). Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt. Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
3. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden in Konkretisierung der Rahmenrichtlinie innovative Vorhaben zur Gestaltung sicherer, gesunder und menschengerecht gestalteter Arbeitsbedingungen in einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt.
3.1. Übergeordnete Zielsetzungen des Förderaufrufs
Förderfähig sind Projekte, die innerhalb des nachfolgend beschriebenen Themenfeldes
- innovative, praxisrelevante und partizipative Konzepte für Beschäftigte und Unternehmen sowie betriebliche und überbetriebliche Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entwickeln,
- die menschengerechte Gestaltung der Arbeit stärken bzw. verbessern,
- durch externe Einrichtungen (Institute, Hochschulen, Akademien, o. ä.) begleitet und evaluiert werden und
- Netzwerkstrukturen im Themenfeld aufbauen oder unterstützen.
Mit diesen Zielstellungen sind in diesem Förderaufruf Projekte in folgendem Themenfeld - 3 - förderfähig:
3.2. Gesunde Arbeit für körperlich stark belastete Berufsgruppen
Gute Arbeitsbedingungen für körperlich stark belastete Berufsgruppen sind ein wichtiges Handlungsfeld für diese Legislaturperiode (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode, Rn. 485). Für bestimmte Berufsgruppen sind hohe körperliche Anforderungen, die zu Beschwerden führen können (z. B.: Muskel-Skelett-Belastungen, aber auch psychische Belastungen) (Arbeits-) Alltag.1 Hohe Arbeitsunfähigkeitsquoten zeigen zudem den Handlungsbedarf, die Wirksamkeit von Prävention zu verbessern. Insbesondere Beschäftigte mit manuellen Tätigkeiten und Beschäftigte in Dienstleistungsberufen rücken hier in den Fokus. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf Beschäftigten in KMU.
Defizite beginnen bereits bei grundlegenden Anforderungen an die Ergonomie und Arbeitsorganisation und setzen sich fort in der alters- und alternsgerechter Gestaltung von Arbeit. Eine ganzheitliche Betrachtung der Arbeitsbedingungen, die arbeitsbezogene Belastungen umfasst (z. B. Heben und Tragen von Lasten, Arbeitsintensität, Schicht- und Nachtarbeit, geringe Handlungsspielräume, Technostress, Interaktionsarbeit), ist entscheidend, um diese Herausforderungen zu identifizieren und zu bewältigen.
Dabei werden insbesondere Projekte unterstützt, die die Dimension der psychischen Belastungen ergänzend adressieren und Misch- und Mehrfachbelastungen mit den o. g. Schwerpunkten in den Blick nehmen. Es besteht ein Bedarf an praxisgerechten Konzepten für eine gesunde und nachhaltige Arbeitsgestaltung und ein attraktives Arbeitsumfeld, um die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten langfristig zu erhalten, dem Fach- und Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben wirksam zu verhindern.
- Förderfähig sind in diesem Kontext die Vorbereitung der Übertragung etablierter Methoden der Arbeitsbewertung aus der Industrie für die gesundheitsorientierte Kapazitäts- und Leistungsplanung von körperlich schwer belasteten Berufsgruppen im Dienstleistungssektor. Dazu sollen vorliegende Erkenntnisse aus Arbeitsbewertungsstudien in körperlich schwer belastenden Dienstleistungstätigkeiten wie Paketauslieferung, Gebäudereinigung, Wachdiensten oder Pflege validiert werden. Auch soll aufgezeigt werden, wie etablierte Arbeitsbewertungsmethoden für typische Belastungen in Dienstleistungstätigkeiten (insbesondere Misch- und Mehrfachbelastungen) wie REFA, MTM, Leitmerkmalmethode, CUELA oder Kombinationen daraus auch in KMU eingesetzt werden können.
- Angesichts der Tatsache, dass ein Fünftel aller Beschäftigten Tätigkeiten ausführt, die keine berufliche Qualifikation erfordern (oftmals im Dienstleistungsbereich), sondern ausschließlich während der Beschäftigung in ihre Tätigkeit eingewiesen werden, liegt ein Förderschwerpunkt auch auf dieser so genannten Basisarbeit. Beschäftigte in Basisarbeit sind bei betrieblichen Personalmaßnahmen (z. B. Weiterbildung) und betrieblichen Angeboten zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort (z. B. Homeoffice) zumeist außen vor. Es braucht für diese Beschäftigtengruppe auch über die bereits oben angesprochenen Ansätze zur Verringerung körperlicher Beanspruchungen hinaus weitere Anstrengungen, um Arbeitsqualität, Arbeitszufriedenheit und die mangelnde Wertschätzung und Anerkennung von Basisarbeitenden zu verbessern. Förderfähig sind daher insbesondere Projekte zur betrieblichen Erprobung von Konzepten zur Vermittlung von Grund-Kompetenzen sicherer und gesunder Basisarbeit. Förderfähig sind auch Konzepte zur Finanzierung und Implementierung in Betrieben mit einem hohen Anteil von Basisarbeit und zur regionalen Vernetzung betrieblicher Akteure mit Akteuren des Arbeitsschutzes, Vereinigungen kleiner- und mittelständischer Verbände und/oder Branchen sowie zentralen Akteuren der beruflichen Qualifizierung und der betrieblichen Gesundheitsförderung.
- Berufsgruppen mit körperlich intensiver Arbeit sind durch klimabedingte Veränderungen besonders gefährdet. Besonders betroffen sind Branchen mit Außenarbeit. Aber auch in unzureichend klimatisierten Innenräumen potenzieren sich Belastungen. Hitzestress, verstärkte UV-Strahlung, häufigere Extremwetterereignisse sowie gesundheitliche Risiken durch Allergene oder neuartige Krankheitserreger beeinträchtigen direkt die Arbeitsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten. Klimaveränderungen verstärken tätigkeitsbedingte Belastungen (z. B. körperliche Arbeit bei hohen Temperaturen und mit Schutzkleidung) und bringen neue Gefährdungen (z. B. Hitzestress, Extremwetter, psychische Belastungen) mit sich. Förderfähig sind deshalb Vorhaben, die Arbeitsplätze und -prozesse in körperlich fordernden Tätigkeitsfeldern unter sich wandelnden klimatischen Bedingungen sicher und gesund gestalten, um hohe Arbeitsschutzstandards zu erhalten. Gefördert werden Projekte, die auf Basis des Arbeitsschutzrechts (z. B. ASR A5.1, Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG) praxisgerechte Lösungen – insbesondere für KMU – erarbeiten und erproben. Angestrebt wer-den tragfähige, praxisnahe, digitale und skalierbare Ansätze, die sich auch durch ihre Kooperationsstruktur (z. B. mit UV-Trägern, KK, wissenschaftlichen Einrichtungen) auszeichnen.
4. Art, Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung und wird in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.
Grundlage für die Bemessung der Zuwendung bilden die zuwendungsfähigen Ausgaben.
Folgende Ausgaben sind förderfähig:
Zuwendungsfähig zur Erreichung des Zuwendungszwecks sind erforderliche und angemessene Zuwendungsfähig zur Erreichung des Zuwendungszwecks sind erforderliche und angemessene
a) Personalausgaben (projektbezogene direkte Personalausgaben für Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter der Zuwendungsempfänger bzw. Teilvorhabenpartner). Im Anwendungsbereich des Besserstellungsverbotes ist der entsprechende Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD, TV-L, TV-H) als Höchstgrenze zu beachten. Im Übrigen gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Diese gelten als gewahrt, wenn als Obergrenze die „Personal- und Sachkosten der Bundesverwaltung für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Kostenberechnungen (PSK)“ eingehalten werden. Die PSK werden vom Bundesfinanzministerium auf der Seite www.bundesfinanzministerium.de veröffentlicht und regelmäßig, in der Regel jährlich, angepasst.
Übernimmt ein Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin/ein Gesellschafter oder eine Gesellschafterin eine Aufgabe als Mitarbeitende im Vorhaben, kommt eine anteilige Abrechnung (unter Abzug der Tätigkeit als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin / Gesellschafter oder Gesellschafterin) nur im Einzelfall in Betracht. Die ordnungsgemäße Geschäftsführung muss weiterhin gewährleistet sein. Eine Gewinnbeteiligung darf bei der Abrechnung der Personalausgaben nicht berücksichtigt werden. Förderfähige Ausgaben können nur anerkannt werden, wenn für diese ein Arbeitsvertrag oder Geschäftsführervertrag vorliegt. Der anrechnungsfähige Einsatz wird grundsätzlich auf 50 v. Hd. der Arbeitszeit des Geschäftsführers / der Geschäftsführerin (maximal bezogen auf eine Vollzeitstelle) begrenzt, sofern die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung keine weitergehende Begrenzung erforderlich macht.
b) Honorarausgaben/-kosten, wenn sie für die Durchführung des Vorhabens erforderlich und die Aufgaben nicht im Rahmen von im Vorhaben bestehenden Beschäftigungsverhältnissen durchführbar sind. Für die Höhe der Honorare für Dolmetsch- und Sprachmittlungsarbeiten gelten die Vorgaben des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes entsprechend.
Alle weiteren projektbezogenen Ausgaben werden als Pauschale in Höhe von 20 Prozent auf die direkt förderfähigen Personalausgaben abgegolten.
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Grundsätzlich sind mindestens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Eigenbeteiligung aufzubringen.
Die Eigenbeteiligung kann erbracht werden durch:
- Eigenmittel, die als Barmittel oder durch Personalausgaben/-kosten für förderfähiges Projektpersonal des Zuwendungsempfängers oder Teilvorhabenpartners (Personalgestellung) anerkannt werden
- Zusätzliche private und öffentliche Mittel, soweit das Kumulierungs- und Doppelförderverbot beachtet wird
Die Dauer der Bewilligung eines einzelnen Vorhabens beträgt in der Regel bis zu 10 Monate (Projektabschluss bis 31. Dezember 2026).
Die Zuwendung wird auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 2023/2821, 15. Dezember 2023) gewährt. De-minimis-Beihilfen dürfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Jahren den Betrag von 300 000 Euro nicht überschreiten. Die in der De-minimis-Verordnung genannten Voraussetzungen müssen für die Gewährung der Zuwendung gegeben sein.
Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 200 000 Euro.
5. Antragsverfahren
5.1. Programmumsetzende Stelle
Für die Durchführung des Verfahrens von der Einreichung der Interessenbekundungen - 7 - über das Antrags- und Bewilligungsverfahren, Erlass von Bescheiden bis zur Prüfung der Verwendungsnachweise hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemäß Ziffer 7.1 der Förderrichtlinie die
- DRV Knappschaft-Bahn-See, Fachstelle für Fördermittel des Bundes – Fachbereich Bund, Albert-Einstein-Straße 47, Einsteinhaus (Haus D), 02977 Hoyerswerda
als programmumsetzende Stelle (Bewilligungsbehörde) und damit für die Begleitung des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND beauftragt.
5.2 Verfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Anträge sind in deutscher Sprache in elektronischer Form über das Förderportal BMAS (www.foerderportal-bmas.de) einzureichen. Auf der Eingangsseite des Förderportals BMAS sind Informationen über die Registrierung für das Förderportal BMAS und ein Hilfe-Service abrufbar.
Die Antragsfrist endet am 26. November um 15.59 Uhr. Für die Einhaltung der Fristen ist die Eingangsbestätigung über das Förderportal BMAS maßgeblich.
Zum Zeitpunkt der erstmaligen (fristgemäßen) Antragstellung ist die Einreichung des vollständigen Antrags in elektronischer Form ausreichend. Sofern der Antrag zur Förderung zugelassen wird, sind zudem die Antragsunterlagen inklusive Anhänge vor Bewilligung der Zuwendung durch den oder die Vertretungsberechtigten mittels des kostenlosen eID-Services (Einzelvertretung), mittels des kostenlosen TAN-Verfahrens (Einzelvertretung) oder alternativ durch das Aufbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) auf das PDF-Exportdokument des eingereichten Vorgangs unter Verwendung einer QES-Signaturlösung (Einzel- und Mehrfachvertretung).
Die postalische Nachreichung der Vorgänge ist nur im Ausnahmefall möglich. Eine entsprechende Information erfolgt durch die Bewilligungsbehörde.
Der Antrag gilt als vollständig, wenn im Online-Formular alle erforderlichen Angaben gemacht und die in der Checkliste als notwendig bezeichneten Unterlagen vollständig aus-gefüllt hochgeladen wurden. Die Checkliste sowie gegebenenfalls zu verwendende Formulare sind im Bereich „Dokumente“ des Förderportals BMAS zu finden.
Anträge, die später eingereicht werden oder die notwendigen. Unterlagen nicht enthalten, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Nachforderung von Unterlagen bleibt vorbehalten.
Antragsberechtigt sind nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden (vgl. VV Nummer 3.2.1 zu § 44 BHO). Die eingereichten Vorhabenanträge stehen untereinander im Wettbewerb. Sofern die formelle Zulässigkeit des Antrages festgestellt wurde, erfolgt die Auswahl der eingereichten und formell zulässigen Vorhabenanträge über ein offenes, transparentes, nachvollziehbares und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren. Die Vorhabenanträge werden unter Beteiligung von fachlichen Gutachterinnen und Gutachtern aus dem Geschäftsbereich des BMAS anhand folgender Auswahlkriterien bewertet:.
5.3. Auswahlkriterien
Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Beteiligung von (externen) Gutachtern. Dabei kommt ein Punktbewertungsverfahren mit folgenden Auswahlkriterien und Gewichtungen zur Anwendung:
Strategie- und Handlungskonzept: 25 Prozent
- Übereinstimmung mit den Inhalten der Richtlinie und des jeweiligen Förderaufrufs sowie dem Zuwendungszweck und dem Gegenstand der Förderung,
- Eignung der Antragstellenden/Zuwendungsempfänger, Qualifikation der Partner (Projektstruktur und -management),
- Praxisbezug durch die Einbindung von Unternehmen oder Verwaltungen,
- Berücksichtigung der zur Stärkung des Arbeitsschutzes relevanten Akteure sowie eine herausgehobene Beteiligungsorientierung (Kooperation zwischen Unternehmens- bzw. Verwaltungsleitung, Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen),
- Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der geplanten finanziellen Aufwendungen.
Transformations-, Adaptions-, Innovationspotenzial: 30 Prozent
- Identifizierung von Handlungsbedarfen und Entwicklungspotenzialen des Arbeitsschutzes im deutschen Arbeitsrecht und Arbeitsschutzrecht und bei dessen praktischer Umsetzung,
- Entwicklung zugehöriger Lösungsansätze und Gestaltungsoptionen des Arbeitsschutzes, in Form von Vorschlägen zur Anpassungen bzw. Ergänzungen rechtlicher Rahmenbedingungen, Richtlinien, betrieblicher Handlungshilfen oder in Form von Instrumenten, Werkzeugen oder policy papers,
- pilothafte Entwicklung zukunftsfähiger Lösungen auch in bislang defizitären Bereichen, insbesondere im Bereich des gesetzlichen Arbeitsschutzes und von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in ausgewählten Betrieben und/oder Verwaltungen,
- Referenz- und Leuchtturmcharakter.
Verwertbarkeit der Ergebnisse im Rahmen der Politikgestaltung: 40 Prozent
- Strukturierte Planung und Dokumentation des Projektverlaufs (Vorbereitung, Durchführung, Ergebnissicherung und Nachbearbeitung der jeweiligen Themenfelder),
- Aufbereitung der identifizierten Lösungsansätze und Entwicklung von Konzepten für die zur Umsetzung erforderlichen fachlichen und politischen Diskussionen (Mehrwert für die Fachöffentlichkeit),
- Identifikation und Einbeziehung der relevanten Akteure,
- Herausgehobene Beteiligungsorientierung, z. B. durch Vernetzung relevanter Akteure oder Nutzung vorhandener Netzwerke.
Finanzierungsplan: 5 Prozent
- Angemessenheit und Notwendigkeit der geplanten finanziellen Aufwendungen vor dem Hintergrund des gewählten Projektansatzes (Kosten/Nutzen),
- Realistische Aufwandsschätzung,
- Nachvollziehbare Darlegung der Eigen- und Drittmittel zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung.
Nach der inhaltlichen Bewertung werden die ausgewählten Vorhabenanträge administrativ geprüft. Für die nicht förderfähigen Anträge erhalten die Antragstellenden einen schriftlichen Ablehnungsbescheid.