Welche Rolle kann KI im Arbeits- und Gesundheitsschutz übernehmen? Am 16. September luden die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Austausch über diese Frage ein. Fachleute aus Wissenschaft und Praxis diskutierten Anforderungen an KI-Systeme, Erfahrungen aus Unternehmen und die Grenzen heutiger Anwendungen. Vorträge und thematische Workshop-Inseln lieferten Einblicke aus Forschung und Anwendung.
KI-Unterstützung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Bestandserhebung aus Wissenschaft und Praxis“ – Veranstaltungsüberblick
Die vorangegangen Online-Themenreihe „Arbeitsschutz und künstliche Intelligenz“ zeigt, dass der Arbeitsschutz vor der Aufgabe steht, KI-basierte Unterstützung sinnvoll einzusetzen, zu bewerten und zu gestalten. Deshalb lud das BMAS im Rahmen des Projekts ARBEIT: SICHER+GESUND gemeinsam mit der BAuA zu einem fachlichen Austausch ein, in dem grundlegende Fragen diskutiert wurden:
- Welche Anforderungen müssen KI-Systeme erfüllen?
- Wie können wir eine angemessene menschliche Einbindung sicherstellen?
- Welche Erfahrungswerte zeigen sich in der betrieblichen Praxis?
Wichtigste Erkenntnisse des Fachaustauschs auf einen Blick:

- „Human-in-the-Loop“-Prinzip als zentrales Prinzip im KI-Einsatz mit Arbeitsschutzbezug
- KI sollte als unterstützendes Werkzeug verstanden werden, das menschliche Expertise ergänzt, nicht ersetzt
- Gleichzeitig bietet sie neue Möglichkeiten für den Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, etwa bei der Informationsaufbereitung, der Analyse komplexer Daten oder perspektivisch auch bei der frühzeitigen Erkennung von Gefährdungen
- Wichtig, damit dieses Potenzial sicher genutzt werden kann: Die KI-Kompetenz der Anwendenden und damit ein umfassendes Schulungsangebot, geeignete Rahmenbedingungen sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit KI-Tools
Einblicke aus Forschung und Praxis
Nach der Begrüßung durch Dir. u. Prof. Dr. Lars Adolph, wissenschaftlicher Leiter Produkte und Arbeitssysteme und Koordinator KI-Forschung bei der BAuA und Eva Schubert, Leiterin der Projektgruppe ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG), gab es zunächst vier Impulsvorträge von Referenten aus Forschung und Praxis.
Anforderungen an KI-basierte Unterstützungssysteme im Arbeitsschutz
Zum Auftakt stellte Martin Westhoven, Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), einen Ausschnitt des Forschungsprojekts vor, das er im Rahmen seiner Dissertation durchführt. In seinem Forschungsprojekt untersucht er Anforderungen an KI-basierte Unterstützungssysteme im Arbeitsschutz. KI kann Informationen recherchieren, verknüpfen und textbezogene Aufgaben unterstützen. Deshalb untersucht er ihr Potenzial als kognitive Assistenz. Mittels Expert*inneninterviews und Scenario-Based Design ermittelte er diverse Kernanforderungen an KI-Systeme, die zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU) eingesetzt werden:
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Das System muss neben Text auch Bilder, PDF-Handbücher und Datenblätter verarbeiten können.
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KI darf nicht nur passiv antworten. Sie muss erkennen, welche Parameter für einen Arbeitsplatz fehlen und aktiv nachfragen.
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Zwingende Einbindung von Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Vage Begriffe sollen in praktische Maßnahmen übersetzt werden.
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Das System muss seine Konfidenz offenlegen. Ein "Ich weiß es nicht" oder "Konfidenz liegt nur bei 40 %" ist zwingend erforderlich, um falsche Gewissheit zu vermeiden.
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Aussagen müssen zwingend belegt werden. Nutzende müssen per Klick sehen können, auf welchen Absatz einer TRGS sich die KI stützt.
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Warnung vor "Automation Bias". Das System soll erkennen und warnen, wenn Nutzende sicherheitskritische KI-Entwürfe zu schnell und ungeprüft abnicken.
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Deutungswissen schlägt Algorithmus. Fachpersonen müssen Analysen der KI jederzeit überschreiben, verfeinern oder anpassen können.
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KI ist ein Assistenzsystem ("Sparringspartner") und trifft keine Entscheidungen. Zwingender interaktiver Q&A-Dialog und menschliche Freigabe (Unterschrift) am Ende der GBU.
Eine Expert*innengruppe bewertete den Prototyp insgesamt positiv. Das KI-System erleichterte den Einstieg in die Arbeit, wirkte dem „Blank-Page-Syndrom“ entgegen und stärkte das Vertrauen der Nutzenden. Gleichzeitig hängt die Qualität der Ergebnisse stark von der KI-Kompetenz der Nutzenden ab. Zudem besteht das Risiko plausibel wirkender Halluzinationen. Insgesamt betonte Westhoven in seinem Vortrag, dass die Zusammenarbeit zwischen Mensch und KI zentraler Faktor bleibe.
Implementierungsrealität aus Sicht der BGN: Wo stehen die Mitgliedsbetriebe? Wie wird der neue KI-Assistent genutzt?“
An den wissenschaftlichen Impuls schlossen sich Einblicke aus der Praxis an. Henning Krüger, Abteilungsleiter Präventionsmanagement bei der BGN stellte Ergebnisse einer BGN-Mitgliederbefragung aus dem Jahr 2026 mit 1.847 Teilnehmenden vor und zeigte, dass KI in den Mitgliedsbetrieben bereits angekommen ist. Über 60 Prozent der Betriebe setzen KI bislang punktuell ein, rund 10 Prozent bereits großflächig. Die Befragten bewerten das Potenzial von KI für den Arbeitsschutz überwiegend positiv. Gleichzeitig bremsen Unsicherheiten bei Qualität und Rechtssicherheit den Einsatz von KI.

Anschließend stellte Krüger den BGN-KI-Assistenten vor, der den Zugang zu Arbeitsschutzwissen erleichtern soll. Das System wird inzwischen mit rund 120 Fragen pro Tag genutzt und unterstützt Nutzende in 28 Sprachen bei der Suche nach Fachinformationen, Vorlagen, Seminaren und Ansprechpersonen. Besonders häufig betreffen die Anfragen Präventionsthemen, Gefährdungsbeurteilungen sowie Unterweisungen und Schulungen.
Krüger erklärte, dass die tatsächliche Nutzung von KI stark von der wahrgenommenen eigenen Kompetenz abhängt. Der BGN-KI-Assistent zeige aber bereits heute einen konkreten Mehrwert, indem er den Zugang zu Arbeitsschutzwissen, Materialien und Expert*innen erleichtert und so die Orientierung im komplexen Informationsangebot unterstützt.
Auch die unternehmerische Praxis war mit Siemens und der Deutschen Telekom vertreten. Die beiden Referenten berichteten über ihre Erfahrungen mit KI im Unternehmensalltag.
KI im Arbeits- und Gesundheitsschutz: Wo stehen wir? – Erfahrungen und Use Cases aus der Siemens-Praxis
Lars Hoffmann, Head of Occupational Health and Safety bei der Siemens AG, zeigte auf, wie künstliche Intelligenz den Arbeits- und Gesundheitsschutz bereits heute unterstützen kann und welche Voraussetzungen für einen erfolgreichen Einsatz erfüllt sein müssen. Er sieht Potenziale bei der Analyse von Daten, der Strukturierung von Informationen sowie der Vorbereitung von Entwürfen für Gefährdungsbeurteilungen, wodurch Fach- und Führungskräfte entlastet und Routineaufgaben beschleunigt werden können. Gleichzeitig kann die Qualität von Gefährdungsbeurteilungen gesteigert werden.
Am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung verdeutlichte er das Zielbild „KI bereitet vor, die Fachkunde entscheidet“. KI kann Daten auswerten, Vorentwürfe erstellen und auf mögliche Lücken hinweisen, während Verantwortung, Haftung und die fachliche Bewertung gemäß „Human-in-the-loop“ weiterhin beim Menschen verbleiben.
Gleichzeitig betonte Hoffmann die Grenzen heutiger KI-Systeme. Sogenannte „Blind-Spots“ der KI entstehen dort, wo die reale Situation, die Qualität der Daten oder komplexe Wechselwirkungen nicht ausreichend abgebildet sind. Eine formale Vollständigkeit der Gefährdungsbeurteilung ist in diesen Fällen nicht gleichzusetzen mit tatsächlichen Rahmenbedingungen.
Belastbare Ergebnisse erfordern hochwertige Daten, geeignete Prompts sowie die kritische Prüfung durch Fachleute. Neben klassischem Fachwissen gewinnen daher Prompt- und Datenkompetenz sowie ein realistisches Verständnis der Möglichkeiten und Grenzen von KI zunehmend an Bedeutung. Hoffmann präsentierte daher fünf Leitplanken für die wirksame und verantwortungsvolle Nutzung von KI:
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Der Rechts- und Regelwerkbezug sollte nur auf freigegebene kuratierte Quellen erfolgen.
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Begehungen sind notwendig, Die Arbeitsrealität und Abweichungen müssen verpflichtend geprüft werden.
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Die Entscheidungen verbleiben bei Arbeitgebenden, Sifa, Betriebsärzten, Führungskräften und Fachkräften.
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Beschäftigte und Betriebsräte müssen früh eingebunden werden und mitbestimmen.
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Maßnahmen müssen auch nach der Umsetzung geprüft und ggf. aktualisiert werden.
Sein Fazit: KI kann Prozesse wirksam unterstützen und beschleunigen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz entstehen jedoch weiterhin durch menschliche Expertise, Beteiligung und Entscheidungen. Die Verantwortung muss stets beim Menschen bleiben.
Christof Groß, Head of Wellbeing and Safety, Deutsche Telekom AG
Christof Groß von der Deutschen Telekom zeigte anhand betrieblicher Erfahrungen, wie künstliche Intelligenz bereits heute erfolgreich in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eingesetzt wird und welche Voraussetzungen dafür geschafft werden müssen.
Christof Groß betonte, dass eine systematische Steuerung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz die grundlegende Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz von KI bleibt: Die Systeme können bestehende Prozesse unterstützen und optimieren, aber nicht ersetzen. Insbesondere bei Recherche-, Dokumentations- und Strukturierungsaufgaben kann der KI-Einsatz Prozesse aber effizienter gestalten, unter anderem bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. KI biete zudem Potenziale zur schnelleren Identifikation von Fehlerquellen und zur stärkeren Spezifizierung von Gefährdungsbeurteilungen.
Groß betonte, dass KI im Arbeitsschutz ein Werkzeug bleibt und Entscheidungen weiterhin von Menschen getroffen werden müssen. Auch er stellte damit den „Human-in-the-loop“-Ansatz in den Vordergrund. Voraussetzung für einen erfolgreichen Einsatz seien klare rechtliche Rahmenbedingungen, definierte Rollen von Mensch und KI sowie ausreichende Kompetenzen der Anwendenden. Gleichzeitig hängen Qualität und Verlässlichkeit der Ergebnisse weiterhin stark von den genutzten Eingaben und der fachlichen Prüfung ab.
Mit Blick auf die Zukunft sieht Groß viel Potenzial, um umfangreiche Wissens- und Regelbestände besser nutzbar zu machen, Trends frühzeitig zu erkennen und Prozesse wie Regelungsmanagement oder Auditvorbereitung und -dokumentation zu unterstützen.
Offene Frage- und Diskussionsrunde
Nach den Vorträgen diskutierten die Teilnehmenden mit den Referierenden und stellten Fragen. Dabei standen folgende Themen im Mittelpunkt:
Nutzung von Prompts, Wissensmanagement und Qualitätssicherung
Ausgehend von der Frage, wie Prompts zur Prozessoptimierung eingesetzt werden und welche Rolle interne Wissensbestände künftig spielen, diskutierten die Referenten verschiedene Aspekte: Hoffmann betonte die Wichtigkeit der Prompt-Kompetenz der Mitarbeitenden und damit einhergehend das Schulungsangebot für Mitarbeitende. Krüger betonte die Qualitätssicherung bei der BGN durch Rücksprachen mit Fachkräften und die systematische Analyse von KI-Output. Die Telekom nutzt zusätzlich systematisch erfasstes Nutzendenfeedback zur Optimierung der Systeme. Technische Infrastruktur, Modellnutzung und rechtlic
Technische Infrastruktur, Modellnutzung und rechtliche Einordnung
Die Diskussion zeigte, dass für den erfolgreichen Einsatz von KI vor allem klare Rahmenbedingungen, hochwertige Kontextinformationen und rechtssichere Prozesse entscheidend sind. Westhoven betonte die Bedeutung von Context Engineering für die Qualität von KI-Ergebnissen, während Groß die Herausforderungen bei der Übertragung von Normen und Regelwerken auf KI-Systeme hervorhob. Hoffmann betonte zudem, dass intern gehostete KI-Systeme besonders für Unternehmen wie der Siemens AG zentral sind.
Verlässlichkeit, Quellen und Haftung
Ein weiterer Schwerpunkt der Fragerunde lag auf der Verifizierung KI-generierter Informationen und den damit verbundenen Haftungsfragen. Einigkeit bestand darin, dass KI-generierte Aussagen allein bislang keine belastbare Rechtsgrundlage darstellten. Maßgeblich bleiben die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der zugrundeliegenden Quellen. Das Plenum diskutierte außerdem über die Auswirkungen regelmäßiger KI-Nutzung auf Arbeitsalltag und Arbeitsklima: KI könne sowohl entlastend wirken als auch neue Herausforderungen für Arbeitsverhalten und psychisches Wohlbefinden mit sich bringen.
Fachlicher Austausch in Themeninseln
Im Anschluss an die Vorträge diskutierten die Teilnehmenden in thematisch ausgerichteten Workshop-Inseln zentrale Fragestellungen rund um den KI-Einsatz im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Diskussionen griffen die Impulse der Vortragenden auf und vertieften aktuelle Herausforderungen aus Wissenschaft und Praxis.
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In der von Constanze Nordbrock (BGN) geleiteten Themeninsel stand der aktuelle Stand der KI-Nutzung in den Mitgliedsbetrieben im Arbeits- und Gesundheitsschutz im Mittelpunkt. Die Teilnehmenden diskutierten außerdem über die Implementierung eines KI-gestützten Assistenten, der die Navigation durch die BGN-Datenbank — und zukünftig weiteren Datenbanken — erleichtern soll. Die Runde teilte ihre jeweiligen Einschätzungen, welchen Beitrag künstliche Intelligenz künftig zum Arbeitsschutz leisten kann und welche Chancen sowie Herausforderungen damit verbunden sind.
Die drei Diskussionsrunden erörterten folgende Aspekte:
- Großes Potenzial für den Arbeitsschutz: Die Teilnehmenden sahen ein erhebliches Potenzial für den Einsatz von KI im Arbeitsschutz. Besonders bei der Recherche sowie bei der Erstellung und Vervollständigung von Arbeitsschutzdokumenten wurden deutliche Mehrwerte erwartet. Erfahrungswerte aus der Praxis zeigen bereits heute eine hohe Nachfrage nach entsprechenden Unterstützungsangeboten.
- Qualitäts-, Datenschutz- und Kompetenzanforderungen: Trotz der positiven Einschätzungen wurden auch bestehende Herausforderungen diskutiert. Informationen und Daten müssten verlässlich, aktuell und nachvollziehbar sein, der Datenschutz gewährleistet und rechtliche Rahmenbedingungen eindeutig geklärt werden. Gleichzeitig wurde betont, dass Nutzende KI-generierte Inhalte stets kritisch prüfen und hinterfragen sollten. KI könne Prozesse unterstützen und erleichtern, entbinde jedoch nicht von der fachlichen Auseinandersetzung mit den jeweiligen Arbeitsinhalten.
- Besondere Chancen für KMU und Kleinstunternehmen: Nach Einschätzung der Teilnehmenden könnten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen von KI-Anwendungen profitieren. Qualitätsgesicherte, KI-gestützte Angebote der Unfallversicherungsträger könnten den Zugang zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erleichtern. Neue Formate wie etwa individuelle „KI-Buddys“, die Beschäftigte situationsbezogen unterstützen und auf Belastungen oder Risiken aufmerksam machen haben nach Meinung der Teilnehmenden Potenzial.
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Die von Martin Westhoven (BAuA) geleitete Themeninsel knüpfte an seine zuvor vorgestellten Anforderungen an KI-Systeme an und bot zugleich Raum, weitere Anforderungen gemeinsam zu diskutieren und zu ergänzen.
Im Verlauf der Diskussion zeigten sich zentrale Themen, die die zukünftige Entwicklung und den verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen prägen werden:
- Qualität der Trainingsdaten und Vermeidung von KI-generierten Verzerrungen: Wie können wir verhindern, dass KI-Modelle durch das Training mit KI-generierten Inhalten an Qualität verlieren und zunehmend fehlerhafte oder wenig belastbare Ergebnisse erzeugen? Diese Frage war Teil der Diskussion. Eine mögliche Lösungsperspektive: Der AI-Act, der die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte vorsieht und damit ihre Identifizierung im Trainingsprozess erleichtern soll. Die Gruppe diskutierte die praktische Wirksamkeit solcher Wasserzeichen kritisch, da sie einen Einfluss der Inhalte in das Training von KI-Modellen nicht automatisch verhindern.
- Rechtssicherheit als Voraussetzung für den KI-Einsatz: Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war die Frage der Rechtssicherheit. Aus juristischer Perspektive wurde betont, dass KI-generierte Inhalte nur dann einen echten Mehrwert bieten können, wenn ihre rechtliche Verlässlichkeit gewährleistet ist. Gleichzeitig sei diese Voraussetzung häufig nicht erfüllt ist: Halluzinationen, semantische Ungenauigkeiten und die notwendige Priorisierung von Informationen erschweren eine rechtlich belastbare Nutzung von KI-Anwendungen. Aus Praxisperspektive wurde angemerkt, dass der praktische Nutzen gegenüber der absoluten Rechtssicherheit im Vordergrund stünde.
- Der Mensch bleibt unverzichtbar: Vor diesem Hintergrund bestand Einigkeit darüber, dass der „Human in the Loop“-Ansatz weiterhin eine zentrale Rolle im Arbeits- und Gesundheitsschutz einnimmt. Die kritische Prüfung und Einordnung von KI-generierten Inhalten durch fachkundige Personen sei eine unverzichtbare Voraussetzung, um Fehler, Verzerrungen oder Fehlinformationen zu erkennen und die Qualität der Ergebnisse sicherzustellen. KI könne menschliche Expertise unterstützen, sie jedoch nicht ersetzen und keine Verantwortung übernehmen.
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Die von Lars Hoffmann (Siemens) und der Christof Groß (Deutsche Telekom) moderierte Themeninsel widmete sich dem aktuellen Stand der KI-Nutzung im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie den zukünftigen Einsatzmöglichkeiten von KI in Unternehmen.
Im Mittelpunkt der Diskussionen standen wiederkehrend Zukunftsvisionen, Anforderungen an den praktischen Einsatz sowie bestehende Herausforderungen bei der Implementierung.
- Volle Ausschöpfung des Potenzials von KI: KI-Systeme schaffen bereits heute einen konkreten Mehrwert für Unternehmen, insbesondere im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie unterstützen dabei, komplexe Informationen aufzubereiten, zu vereinheitlichen und leichter zugänglich zu machen. Gleichzeitig reicht ihr Potenzial weit über die derzeitige Nutzung hinaus. Aktuell beschränkt sich der Einsatz in vielen Fällen noch auf Large Language Models (LLMs), wodurch die Möglichkeiten von KI im Arbeitsumfeld nur teilweise ausgeschöpft werden. Perspektivisch könnten KI-Systeme von überwiegend operativen und reaktiven Anwendungen zu proaktiven Assistenzsystemen weiterentwickelt werden. Sie wären dann in der Lage, Risiken frühzeitig zu erkennen, automatisch Warnhinweise auszugeben und gezielt Impulse für Präventionsmaßnahmen zu liefern.
- KI als Assistent bei der Präventionsarbeit: Besonders großes Potenzial wird KI bei der Reduktion administrativer Aufwände zugeschrieben. Dokumentations-, Recherche- und Berichtspflichten könnten deutlich effizienter gestaltet werden. Dadurch würden Ressourcen frei, die verstärkt für Präventionsarbeit und die Verbesserung von Arbeitsbedingungen eingesetzt werden können. Gleichzeitig besteht Einigkeit darüber, dass bestehenden Bedenken hinsichtlich Datenqualität, Datenherkunft und Verlässlichkeit der Ergebnisse wirksam begegnet werden muss.
- KI soll kein Überwachungsinstrument werden: Als zentrale Herausforderung identifizierten die Teilnehmenden das Spannungsfeld zwischen datenbasierter Optimierung und möglicher Überwachung von Beschäftigten. Sie betonten jedoch, dass der Einsatz von KI nicht auf eine Überwachung von Beschäftigten abzielen solle. Vielmehr gehe es darum, vorhandene Informationen besser zu vernetzen, Zusammenhänge sichtbar zu machen und bestehendes Wissen effektiver für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu nutzen.