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Mobile Arbeit – Aus der Debatte

Wie lässt sich mobile Arbeit sicher und gesund gestalten? Vor dem Hintergrund, dass inzwischen fast jede*r vierte Beschäftigte im Homeoffice arbeitet, greift das Programm ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG) die Fragen zur Gestaltung gesunder hybrider Arbeit auf. Sie standen von September 2022 bis Oktober 2023 im Zentrum der Politikwerkstatt „Mobile Arbeit“.

Ausgangslage: Wieviel (mehr) Sicherheit braucht die neue Flexibilität?

Mobile Bildschirmarbeit hat sich in Deutschland nachhaltig etabliert. Seit der Pandemie arbeiten beinahe doppelt so viele Beschäftigte mobil wie zuvor. Gleichzeitig verändern viele Betriebe die Arbeitsorganisation: Desksharing und hybride Teammodelle ergeben neue Anforderungen an Raum- und Flächenkonzepte und darüber hinaus.
Die gesunde Gestaltung hybrider Arbeitsformen ist dabei mehr als ein technisches oder organisatorisches Thema. Sie berührt grundlegende Fragen von Verantwortung, Beteiligung, Arbeitsschutz und Führung in den Themenbereichen:  

  • Raum und Flächengestaltung
  • Arbeitsorganisation aus den Perspektiven von Betrieben und Beschäftigten
  • Führung und Unternehmenskultur

Dabei stellen sich Fragen wie: 

  • Bedarf es angesichts der gestiegenen Anzahl von Beschäftigten, die in ihrem Privatbereich arbeiten, allgemeingültige Rahmenbedingungen für die mobile Bildschirmarbeit?
  • Wie teilen sich Arbeitgeber und Beschäftigte die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bildschirmarbeit außerhalb der Arbeitsstätte?
  • Wie lässt sich der Schutz der Gesundheit bei Bildschirmarbeit außerhalb der Arbeitsstätte gewährleisten, ohne unnötige bürokratische Aufwände zu erzeugen?
  • Welche arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse für die Gestaltung mobiler und hybrider Arbeitsformen gibt es?
  • Profitieren Beschäftigte und Betriebe vom Angebot mobiler Arbeit gleichermaßen?

Auf der Suche nach einer gesunden Balance

Eine gute Balance zwischen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen zur Gestaltung sicherer und gesunder hybrider Arbeit und einer möglichst unkomplizierten Einführung oder Beibehaltung hybrider Arbeitsmodelle ist nicht leicht zu finden.

Besondere Chancen liegen in der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie in besseren Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Auch kann hybrides Arbeiten die Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit unterstützen. Die neue Art der Zusammenarbeit stellt aber auch neue Anforderungen an alle Beteiligten: Arbeitgeber müssen faire und sichere Arbeitsbedingungen auch bei mobilen Arbeitsformen gewährleisten. Das gilt auch, wenn keine Telearbeit vereinbart wird. Gleichzeitig stellt hybrides Arbeiten besondere Ansprüche an die Beschäftigten, etwa in Bezug auf ihre Selbstorganisation. 
 

Die Debatte im Überblick

Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode beinhaltete den Auftrag, "(…) zur gesunden Gestaltung des Homeoffice im Dialog mit allen Beteiligten sachgerechte und flexible Lösungen zu erarbeiten." Dieser Dialog wurde im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG) von September 2022 bis Oktober 2023 in der Politikwerkstatt "Mobile Arbeit"  geführt.

Über 100 Expert*innen diskutierten gemeinsam die technischen, organisatorischen, personellen, kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung guter mobiler Arbeit. Am Prozess beteiligt waren Sozialpartner, Arbeitsgestalter*innen und (Arbeits-)Wissenschaftler*innen sowie Vertreter*innen des Personalmanagements, des Gesundheitswesens, Expert*innen in Steuer- und Rechtsfragen, der Immobilienwirtschaft, der Büroausstattung sowie Betreibende von Co-Working-Spaces, Führungskräfte und Berater*innen.

Parallel zur Debatte in Deutschland wurden auf europäischer Ebene Sozialpartnerverhandlungen zum Thema geführt, die kein geeintes Ergebnis erzielten. Die EU-Kommission hat daher im Hinblick auf eine europarechtliche Regelung erneut Sozialpartnerkonsultationen eingeleitet.

Die Themen, Argumente und Perspektiven auf die sichere und gesunde Gestaltung von mobiler Arbeit wurden in einem Ergebnisbericht zusammengefasst.

Ergebnisbericht der Politikwerkstatt „Mobile Arbeit“

Gute hybride Bildschirmarbeit: Der aktuelle Stand

Sichere und gesunde hybride Arbeit setzt sich aus einer ausgewogenen Mischung von Präsenzarbeit und mobiler Arbeit zusammen. Dort, wo es betriebliche oder tarifvertraglich vereinbarte Regeln für das Arbeiten von zu Hause gibt, funktioniert hybride Arbeit gut. Regelungen zur Ausgestaltung der Arbeitsplätze sind zudem immer dann notwendig, wenn Arbeit regelmäßig und in einem relevanten Umfang auch mobil stattfindet.

Für die Ausgestaltung gesunder und produktiver hybrider Arbeitsmodelle bleibt die Gefährdungsbeurteilung die zentrale Grundlage. Dazu gehört die regelmäßige Unterweisung, um Beschäftigte auf Gefährdungen und Schutzmaßnahmen aufmerksam zu machen und sie auf ihre besonderen Mitwirkungspflichten bei hybrider Bildschirmarbeit vorzubereiten. Die Kosten für arbeitsschutzrechtlich erforderliche Arbeitsmittel sind grundsätzlich weiterhin vom Arbeitgeber zu tragen. Ob und welche eigenen Arbeitsmittel die Beschäftigten zur Verfügung stellen wollen, sollte gemeinsam ausgehandelt und vereinbart werden.

Unternehmen und Beschäftigte sollten sich über Art und Umfang der Tätigkeiten, die für mobile Arbeit infrage kommen, verständigen – genauso wie über die mitbestimmungspflichtige Ausgestaltung der mobilen Arbeit. Dazu gehört auch, dass den Beschäftigten grundsätzlich und planbar ein Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung steht. Zentral ist zudem, dass die Beschäftigten auch bei der Arbeit im Homeoffice Zugang zu relevanten Informationen haben und die erforderlichen Kommunikationsmöglichkeiten für die Interaktion mit Kolleg*innen zur Verfügung stehen.

Sieben Schritte zur Gestaltung guter hybrider Arbeit

Im Ergebnis der Politikwerkstatt "Mobile Arbeit" ist ein Handlungsrahmen mit arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Empfehlungen für gute hybride Bildschirmarbeit in sieben Schritten entstanden. Bis eine mögliche europäische Regelung wirksam wird, bilden die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herausgegebenen Empfehlungen für gute hybride Bildschirmarbeit den Handlungsrahmen für die betriebliche Praxis zur Gestaltung sicherer und gesunder hybrider Bildschirmarbeit. Davon unberührt gelten die allgemeinen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes.

Die sieben Schritte zur Gestaltung guter hybrider Bildschirmarbeit sind hier ausformuliert.

  1. Begriffe, Anwendungsbereiche und Ziele definieren.
  2. Geeignete mobile Bildschirmtätigkeiten festlegen.
  3. Zeitliche Rahmenbedingungen für hybride Bildschirmarbeit festlegen.
  4. Regelungen zur Aufteilung bzw. Übernahme der entstehenden Kosten treffen.
  5. Gefährdungsbeurteilung durchführen, Maßnahmen festlegen und umsetzen.
  6. Beschäftigte informieren und unterweisen.
  7. Maßnahmen auf Wirksamkeit kontrollieren und bei Bedarf anpassen.

Die Entwicklung neuer hybrider Arbeitsformen in Deutschland ist nicht abgeschlossen. Vielmehr ist dies ein Prozess, in dem sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte lernen. Das Programm ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG) beobachtet die Entwicklungen der hybriden Arbeitsformen kontinuierlich und prüft, ob und welche Anpassungen der Rahmenbedingungen künftig vorzunehmen sind.

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