Hybride Bildschirmarbeit hat sich seit der Corona-Pandemie als neue Arbeitsform im Berufsleben vieler Menschen durchgesetzt. Dieser Trend hat Einfluss auf die technischen, organisatorischen, personellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für gesunde Arbeitsgestaltung.
Mobile Arbeit – Hintergrund
Gekommen, um zu bleiben – Mobile Arbeitsformen sind mittlerweile Alltag
Die COVID-19-Pandemie machte mobile Arbeit in kurzer Zeit in vielen Betrieben zum Alltag. Was zuvor als Ausnahme galt, wurde in zahlreichen Unternehmen zur Regel und ist es oft bis heute geblieben: Im Jahr 2023 boten fast 80 Prozent der größeren Betriebe in Deutschland ihren Beschäftigten Homeoffice als Option an. Laut ifo Institut für Wirtschaftsforschung arbeiteten auch im Jahr 2025 rund 24 Prozent aller Erwerbstätigen zumindest gelegentlich von zu Hause aus. Diese Zahlen verdeutlichen: Mobile Arbeit ist strukturell im Arbeitsmarkt verankert.
Neue Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit
Mit der Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort gehen erhebliche Veränderungen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einher. Auf der einen Seite berichten viele Beschäftigte von positiven Effekten: weniger Pendelzeit, größere zeitliche Autonomie, höhere Konzentration. Auf der anderen Seite treten aber auch neue Belastungen auf, etwa durch schlecht ausgestattete und unzureichend ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze, reduzierte soziale Interaktion mit Kolleg*innen oder die zunehmende Entgrenzung von Arbeit und Privatleben. Daraus ergeben sich neue Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung, die arbeitsmedizinische Vorsorge, die Führung auf Distanz und die Kommunikation im Team. Insbesondere psychische und organisationale Aspekte gewinnen an Bedeutung.
So wird in Deutschland hybride Arbeit gestaltet
Datensicherheit, Abstimmungsprozesse und Produktivität: Die Liste der Gründe gegen die Arbeit von zu Hause war vor der Corona-Pandemie lang. Heute ist der häufigste und beinahe einzige Grund die mangelnde Eignung der Tätigkeiten für die Arbeit von zu Hause. Dies zeigt: Die Grenzen mobiler Arbeit sind weniger durch Technologie, sondern vor allem durch arbeitsorganisatorische und strukturelle Faktoren gesetzt.
Die zunehmende Verbreitung mobiler Arbeitsformen verändert die Rahmenbedingungen für sichere und gesunde Arbeit. Damit regelmäßige mobile Bildschirmarbeit auf Dauer funktioniert, müssen die Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllt werden: Sicherheit, Gesundheit und menschengerechte Arbeitsgestaltung. Die allgemeinen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes gelten auch für mobile Arbeit. Hiernach müssen auch im Falle mobiler Arbeit im Privatbereich der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und entsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz wurde bereits 2021 während der COVID-19-Pandemie für die Bildschirmarbeit im Privatbereich der Beschäftigten konkretisiert.
Ein Großteil der Betriebe, die Homeoffice anbieten, hat bereits formale Regelungen getroffen, etwa in Form von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Diese legen organisatorische, technische und gesundheitsbezogene Aspekte der mobilen Bildschirmarbeit fest.
Einen Handlungsrahmen mit arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Empfehlungen für gute hybride Bildschirmarbeit ist im Programm ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG) entwickelt worden. Bis eine mögliche europäische Regelung wirksam wird, bilden diese Empfehlungen den Handlungsrahmen für die betriebliche Praxis zur Gestaltung sicherer und gesunder hybrider Bildschirmarbeit. Davon unberührt gelten die allgemeinen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes.
Internationale Perspektiven: Regelungsansätze in Europa
Ein Blick in andere EU-Mitgliedstaaten zeigt: Die Gestaltung mobiler und hybrider Arbeitsformen ist nicht nur in Deutschland ein Thema. Innerhalb der EU gibt es für mobile Arbeit aktuell keine einheitliche Regelung. Seit 2002 gibt es die von den Sozialpartnern auf europäischer Ebene ausgehandelte „Rahmenvereinbarung über Telearbeit“. Sie enthält Grundsätzliches zum Status und zum Schutz von Arbeitnehmenden, die ausschließlich von zu Hause aus arbeiten. So regeln andere EU-Staaten die mobile Arbeit. So regeln andere EU-Staaten die mobile Arbeit.
Mobile Arbeit zukunftsfähig gestalten
Die Entwicklung hybrider Arbeitsformen in Deutschland ist nicht abgeschlossen. Vielmehr ist dies ein Prozess, in dem sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer*innen lernen. Im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG) wird diese Entwicklung im Blick behalten und kontinuierlich geprüft, ob und welche Anpassungen notwendig sind.



