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Was versteht man unter Basisarbeit?

Basisarbeit – auch „Einfacharbeit“ oder „Helfertätigkeit“ genannt – beschreibt Tätigkeiten, die keine spezielle oder nur eine geringe berufliche Qualifikation erfordern. Stattdessen erfolgt in der Regel eine praktische Einweisung direkt am Arbeitsplatz.

Das ist Basisarbeit

Bei Basisarbeit handelt es sich in der Regel um Routinetätigkeiten, wie zum Beispiel in Reinigung, Zustellung und Kommissionierung oder um helfende Tätigkeiten wie beispielsweise in Pflege oder Erziehung. Darüber hinaus entwickeln sich im Zuge der Digitalisierung und dem Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) neue Tätigkeitsfelder. Hierzu zählen beispielsweise die so genannten Food Rider, die Lebensmittel und Essen zu Kund*innen bringen. Entscheidend für die Einordnung sind nicht die formalen Qualifikationen der Beschäftigten, sondern die spezifischen Anforderungen der Tätigkeit.

Wie hoch ist der Anteil der Basisarbeit an der Gesamtbeschäftigung in Deutschland?

Basisarbeit spielt eine zentrale Rolle in der deutschen Wirtschaft. Knapp jede fünfte erwerbstätige Person ist in diesem Bereich tätig. Das entspricht fast acht Millionen Menschen – also knapp 20 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland. Die Zahl variiert in Abhängigkeit davon, ob nur sozialversicherungspflichtige oder auch geringfügig Beschäftigte mit eingerechnet werden. Geringfügig Beschäftigte machen etwa ein Drittel der Basisarbeitenden aus und sind in diesem Bereich stärker vertreten als Fach- oder hochqualifizierte Kräfte.

Anforderungsniveau

Bei Basisarbeit wird hinsichtlich der für die Tätigkeit erforderlichen Einarbeitungszeit unterschieden in:

  • Level 1: Eine kurze Einweisung in die Tätigkeit reicht aus.
  • Level 2: Die Tätigkeit erfordert eine längere Einarbeitung

Entscheidend für die Einordnung sind nicht die formalen Qualifikationen der Beschäftigten, sondern die spezifischen Anforderungen der Tätigkeit. Beide Gruppen sind zahlenmäßig etwa gleich groß, wobei der Anteil der Leve-2-Basis-arbeitenden leicht steigt.

Nach Hall & Sevendik, 2020, S. 11.

Basisarbeit in verschiedenen Sektoren

Etwa drei Viertel aller Basisarbeitenden sind in Dienstleistungsberufen tätig, insbesondere im Bereich „Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen“. Hierzu zählen Sicherheitsberufe, Verkehrs- und Logistikberufe sowie Reinigungsberufe. Fast jede*r zweite Beschäftigte in diesem Sektor führt Basisarbeit aus. Auch im Bereich „Personenbezogene Dienstleistungen“, wie etwa in der Gastronomie, in Gesundheitsberufen oder sozialen Dienstleistungen, ist Basisarbeit weit verbreitet – hier arbeitet etwa jede*r vierte Beschäftigte in Hilfstätigkeiten. Fast jede*r fünfte Basisarbeitende ist in Produktionsberufen tätig, etwa in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder in der Bau- und Fertigungsindustrie.

Im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen sozialpartnerschaftlichen Dialog angestoßen, in dem die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) Lösungen suchen, um die Reinigungstätigkeit so attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten. Zum Sozialpartnerdialog für bessere Bedingungen in der Gebäudereinigung

In Bereichen wie der Speisezubereitung, der Gastronomie und der Altenpflege übt etwa die Hälfte der Beschäftigten Hilfstätigkeiten aus. In vielen Branchen, etwa der Gebäudereinigung oder der Pflege, arbeiten also sowohl fachlich qualifizierte als auch angelernte Beschäftigte.

Auf Basis einer umfassenden Literaturrecherche wurden die Beschäftigungsmerkmale, Arbeitsbedingungen von Basisarbeit sowie die gesundheitliche Situation von Basisarbeitenden aufbereitet. Die Publikationen stehen hier zum Download bereit.

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