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„Einfach machen" – Wie in Mecklenburg-Vorpommern Tagesreinigung zum Standard wurde

Interview mit Dr. Steffen Wandschneider-Kastell

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat 2023 Tagesreinigung als Standard in der Gebäudereinigung eingeführt. Über 500 Liegenschaften werden seitdem überwiegend tagsüber gereinigt, statt in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Dr. Steffen Wandschneider-Kastell leitet das Referat Facility Management in der Staatshochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes. Im Interview berichtet er, warum Tagesreinigung zum Standard geworden ist und was andere Auftraggeber daraus lernen können.

Herr Dr. Wandschneider-Kastell, Sie verantworten die Bewirtschaftung von rund 850 Standorten des Landes. Was hat Sie dazu gebracht, sich mit Tagesreinigung zu beschäftigen?

Der Auslöser war die Corona-Pandemie. Im Frühjahr 2020 schickten wir viele Beschäftigte ins Homeoffice. Obwohl die Büros leer standen, ließen wir sie in den gleichen Zeiträumen reinigen. Da haben wir uns gefragt: Warum eigentlich?

Wir passten die Reinigung der Standardbüros dann zunächst auf einen einwöchigen, statt zweiwöchigen Turnus an. Infolge der Anpassung kam die Landesinnung des Gebäudereiniger-Handwerks auf uns zu und regte an, über Tagesreinigung nachzudenken. Parallel lief eine Initiative vom DGB Nord für mehr Tagesreinigung. Wir haben uns dem Thema dann angenommen und schnell gemerkt: Die einzigen Gründe, Tagesreinigung nicht auszuprobieren, waren – überspitzt gesagt – Desinteresse, mangelndes Nachdenken und die Angst vor Veränderung.

Welche Vorteile sahen Sie in der Tagesreinigung?

Wir haben fünf tragende Gründe identifiziert.

  1. Bessere Arbeitsbedingungen. Reinigungskräfte verdienen Arbeitsbedingungen, die mit einem normalen Alltag vereinbar sind. Morgens die erste Schicht von vier bis sechs Uhr und eine zweite Schicht am Abend sind das Gegenteil davon.
  2. Sichtbarkeit und Wertschätzung für die Reinigungskräfte. Wenn die Reinigungskraft tagsüber arbeitet, nehmen die Beschäftigten ihre Arbeit bewusst wahr. Man grüßt sich, kommt auch mal ins Gespräch. Das verändert den Umgang miteinander.
  3. Bessere Kontrollmöglichkeiten. Die Qualität der Reinigung lässt sich im laufenden Betrieb leichter einschätzen als erst nächsten Morgen.
  4. Mehr Angebote bei Ausschreibungen. Wer vorschreibt, dass nur zwischen vier und sechs Uhr morgens oder ab 20 Uhr abends gereinigt werden darf, schließt viele Reinigungsunternehmen vom Wettbewerb aus.
  5. Mehr Attraktivität des Berufs. Wenn eine Reinigungskraft morgens ein Büro reinigt und die Sparkasse nebenan direkt im Anschluss, spart sie Fahrzeit und kann geteilte Schichten vermeiden. Würde sie spätabends arbeiten, käme sie vielleicht auch gar nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Gebäude. Das ist tagsüber nicht der Fall. Das macht den Beruf viel attraktiver.

Die Landesinnung Nordost und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben sich unabhängig voneinander für eine Umstellung ausgesprochen. Das Ministerium erarbeitete daraufhin mit Fachpersonen zentrale Vorteile des Tagesreinigungsmodells. Durch einen Erlass an die Leitungen der staatlichen Bau- und Liegenschaftsämter legte das Ministerium Tagesreinigung als Standard für alle öffentlichen Liegenschaften in Mecklenburg-Vorpommern fest – von Ministeriumsgebäuden über Polizeistandorte und Fachhochschulen bis hin zu Gerichten.

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Wie haben Sie die Umstellung organisiert?

Auf Basis der fünf Gründe haben wir uns für eine schnelle Umstellung entschieden. Es gab eine offizielle Evaluationsphase, doch eigentlich hat die Umstellung von Anfang an funktioniert. Laufende Verträge konnten wir direkt anpassen.

Nach der erfolgreichen Testphase haben wir Tagesreinigung als flächendeckendes Reinigungsmodell top-down verfügt – also als Vorgabe der Leitungsebene an alle Dienststellen. Seit Anfang 2023 war Tagesreinigung dann der neue Standard. Dabei gilt ein offenes Reinigungsfenster von sechs bis 18 Uhr.

Wenn Nutzende ein anderes Reinigungsmodell möchten, müssen sie das begründen. Dieser Punkt war uns besonders wichtig: Wir drehen die Begründungslast um. Nicht die Einführung von Tagesreinigung muss gerechtfertigt werden, sondern die Abweichung davon.

Wenn eine Dienststelle sagt „Bei uns geht das nicht", dann fragen wir: Warum nicht? Wir haben ein halbes Dutzend Justizgebäude, in denen es funktioniert – was ist bei Ihnen die Besonderheit?


Dr. Steffen Wandschneider-Kastell Ministerium für Finanzen und Digitales Mecklenburg-Vorpommern

Gibt es Ausnahmen?

Natürlich. Wir sind ein Flächenland mit vielen kleinen Standorten. Manche Polizeistation liegt 20 Kilometer abseits und besteht aus einem angemieteten Büro mit Teeküche und Toilette. Die Reinigungskraft braucht eine halbe Stunde für die Arbeit, die Fahrzeit ist länger. Wenn jemand das lieber nebenberuflich am Abend macht, um das Gehalt aufzubessern, wollen wir das nicht verhindern.

Auch bei Gerichtsverhandlungen oder Lehrbetrieb an unserer Fachhochschule kann die Reinigungskraft nicht einfach mitten in einer Anhörung oder Lehrveranstaltung arbeiten. Aber selbst dort gilt: Flure, Teeküchen, Toiletten und Büros lassen sich tagsüber reinigen. Nur für die Seminar- oder Gerichtssäle gelten Ausnahmen – und die lassen sich zeitlich steuern.

Wie reagieren die Beschäftigten in den Behörden auf die Reinigung während der Arbeitszeit?

Überwiegend positiv. Natürlich braucht es ein gewisses Umdenken. Wenn die Reinigungskraft an die Tür klopft, muss ich vielleicht fünf Minuten unterbrechen. Ich nehme meine Kaffeetasse, gehe kurz zur Kollegin nebenan, und wenn ich zurückkomme, ist das Büro sauber. Fünf Minuten, alle zwei Wochen. Das ist zumutbar. Und wer seine Arbeit tatsächlich den ganzen Tag nicht unterbrechen kann, dessen Büro wird eben ein paar Wochen nicht gesaugt. In der Praxis regelt sich das schnell von selbst.

Ein häufiges Gegenargument lautet, dass die Qualität der Reinigung schwerer zu kontrollieren sei. Wie sind Ihre Erfahrungen damit?

Das Argument klingt erstmal logisch, hält aber der Praxis nicht stand. Auch bei der Nachtreinigung steht bei uns niemand morgens um sechs Uhr mit einer Checkliste am Eingang. Wir haben 500 Standorte und rund 40 Fachkräfte in der Objektbetreuung. Die können nicht jeden Morgen jedes Ergebnis prüfen.

Wir messen die Qualität über das Feedback der Nutzenden. Und das Feedback zur Tagesreinigung ist durchweg positiv.


Dr. Steffen Wandschneider-Kastell Ministerium für Finanzen und Digitales Mecklenburg-Vorpommern

Sie haben ein computergestütztes Facility-Management-System im Einsatz. Braucht man so etwas, um Tagesreinigung einzuführen?

Wir erfassen rund 55 Tausend Räume mit ihren Bodenbelägen, Raumtypen und Reinigungsklassen, also festgelegten Vorgaben zu Häufigkeit und Intensität der Reinigung. Dabei hilft ein computergestütztes System enorm. Es ist aber keine Voraussetzung. Wer kein solches System hat, schreibt die Vorgaben eben anders auf.

Was raten Sie anderen öffentlichen Auftraggebenden, die über Tagesreinigung nachdenken?

Drei konkrete Empfehlungen habe ich:

  1. Definieren Sie Tagesreinigung als neuen Grundsatz. Nicht als Option, nicht als Pilotprojekt, sondern als Standard – mit der Möglichkeit begründeter Ausnahmen. Wenn eine Evaluationsphase hilft, Ängste abzubauen und Akzeptanz zu schaffen – dann machen Sie das. Aber warten Sie nicht jahrelang auf die perfekten Bedingungen. Es reicht, bei der nächsten Ausschreibung Tagesreinigung als Standard festzulegen oder Tagesreinigung als Angebot in bestehende Verträge aufzunehmen.
  2. Legen Sie ein offenes Zeitfenster fest, statt enge Kernzeiten vorzuschreiben. Überlassen Sie es den Reinigungsunternehmen, wie sie ihre Einsätze organisieren. Die wissen das besser als wir.
  3. Einfach machen. Man tut den Menschen in der Gebäudereinigung etwas Gutes – einer Branche mit zwei bis vier Millionen Beschäftigten in Deutschland. Als öffentliche Verwaltung ist das ein „Fingerschnippen“. Denken Sie langfristig: Die besten Reinigungskräfte werden sich die attraktivsten Zeitfenster aussuchen. Wer als Auftraggeber*in nur Rand- und Nachtzeiten anbietet, bekommt irgendwann nur noch die Dienstleistungsunternehmen, die keine andere Wahl haben. Wer Tagesreinigung ermöglicht, investiert in die Qualität der eigenen Reinigung.

Unser Experte

Dr. Steffen Wandschneider-Kastell

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Steffen Wandschneider-Kastell ist Leiter des Referats für Facility Management im Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Er verantwortet die Bewirtschaftung der etwa 850 Dienststellen des Landes.