Häufigere und intensivere Hitzeperioden sowie steigende UV-Belastung beeinflussen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten in unterschiedlichem Ausmaß – je nach Arbeitsbedingungen, individuellen Eigenschaften und persönlichem Verhalten. Das Gutachten der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) identifiziert verschiedene Risikogruppen und zeigt auf, wo Anpassungen notwendig sind.
Anforderungen an den Arbeitsschutz für Risikogruppen durch Klimawandelfolgen

In den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzgesetzes (§4 Nr. 6) ist festgelegt, dass „spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigte bzw. Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen“ sind – und Hitze ist für einige Beschäftigte eine solche spezielle Gefahr. Der Austausch in der Politikwerkstatt „Klima wandelt Arbeit“ zeigte: Die Identifikation der Risikogruppen für Hitze ist herausfordernd. Deshalb beauftragte das BMAS den Lehrstuhl für Arbeitssicherheit der BUW damit, ein Gutachten über Risikofaktoren für Hitzeschäden zu erstellen und Risikogruppen, Anpassungsbedarfe und Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Das Gutachten betrachtet die rechtliche Lage und den aktuellen Forschungsstand zu Risikogruppen bei Hitze‑ und UV‑Belastung. Ein erhöhtes gesundheitliches Risiko entsteht demnach durch unterschiedliche Faktoren, die sowohl individuelle Merkmale als auch Arbeits- und Umweltbedingungen umfassen. Zu den relevanten Risikofaktoren zählen individuelle Faktoren wie bspw. Übergewicht und fortgeschrittenes Alter, Vorerkrankungen wie Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, pharmakologische Faktoren wie die Einnahme bestimmter Medikamente – aber auch Faktoren, die sich aus der beruflichen Tätigkeit und der Arbeitsumgebung ergeben, wie schwere körperliche Arbeit und das Tragen isolierender (Schutz-)Bekleidung.
Deutlich wird: Hitzebelastung und UV-Strahlung betreffen viele Beschäftigtengruppen und gewinnen durch den Klimawandel an Bedeutung. Mehr Aufklärung und verfügbares Wissen darüber erleichtern die Orientierung für Arbeitgeber und Beschäftigte. Gerade angesichts fehlender verbindlicher Grenzwerte für die Hitzebelastung wird umso mehr unterstrichen, wie wichtig es ist, Belastungen durch Hitze und UV-Strahlung so weit wie möglich zu reduzieren und vorhandene Handlungsspielräume konsequent zu nutzen.
Der Abschlussbericht bündelt zentrale Erkenntnisse, zeigt Handlungslinien auf und gibt Impulse für die vielen beteiligten Akteure, auf deren Zusammenarbeit es jetzt ankommt, um gemeinsam einen klimagerechten und klimasensiblen Arbeitsschutz gestalten. Gleichzeitig versteht er sich als Ausgangspunkt für den weiteren fachlichen Austausch.